Noch Fragen?
Sollten sie weitere Fragen zu diesem Angebot haben, stehen wir ihnen unter der Telefonnummer 07141/ 99 222 99 zur Verfügung.
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Wir übernehmen für Sie:
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft
Ihre gesetzliche Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft kann einen Teil oder ganz Ihre Kosten übernehmen. Wir können für Sie die Fahrtkosten dem Kostenträger in Rechnung stellen. Dazu benötigen Sie eine Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse
Gerne sind wir Ihnen behilflich bei der Beantragung auf Kostenübernahme.
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, BI und H und Versicherte der Pflegestufen II und III haben einen Anspruch auf die Kostenübernahme.
Eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung mit Taxi oder Mietwagen erhalten Sie von Ihrem Arzt.
Ihre Zuzahlung in Höhe von 10% des Fahrpreises. Mindestens 5,-€, höchstens 10,-€ wenn Sie Ihren Befreiungsausweis vorlegen können, sind Sie auch von dieser Zuzahlung befreit.